Audiothek

Hier finden Sie kurze Sequenzen aus Vorträgen sowie Interviews und weiteres Hintergrundwissen als Audio-Datei im mp3-Format. 

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Der Unter­schied zwi­schen Recht und Gesetz (6:39)

Recht ist for­mu­lier­te, in Gesetz gefaß­te Frei­heit. Dazu ist die Bin­dung aller staat­li­cher Orga­ni­sa­ti­on und Gewalt an die gesetz­li­che Ord­nung, unver­zicht­bar. Die staat­li­che Ord­nung und das Ver­fah­ren der Gesetz­ge­bung sind so anzu­le­gen, daß sie dem Bür­ger ein Höchst­maß an Frei­heit sichern.


Ent­ste­hung und Her­kunft des Rech­tes der Deut­schen (6:04)

Du, Mensch, bist Urhe­ber des Rech­tes. Unser Recht ent­steht aus den geleb­ten Wer­ten, den Tra­di­tio­nen, dem Brauch­tum und der Kul­tur unse­res Vol­kes. Es ent­springt dem Schöp­fungs­akt der sozia­len Gemein­schaft unse­res Volkes…

 

 


Die Ver­fas­sungs­fra­ge (34:25)

Der deut­schen Natio­nal­ver­samm­lung ist es gelun­gen, mit der Ver­fas­sung vom 11. August 1919 eine Rechts­ord­nung zu sichern, mit der nicht nur das Geburts­recht und die Erb­schaft aus dem Ewi­gen Bund fest­ge­schrie­ben und gesi­chert wird, son­dern hier wird eine staat­li­che Garan­tie abge­ge­ben, daß die­se Wer­te nicht ver­wert­bar sind und daß sie auf ewig Bestand haben. Die Wei­ma­rer Ver­fas­sung von 1919 sichert in Rechts­kon­ti­nui­tät der Kai­ser­ver­fas­sung von 1871 unser Erbe aus dem Ewi­gen Bund. Das ist die Echt­la­ge im Rechts­stand für jeden Deut­schen. Wer sich unter faden­schei­ni­gen und durch nichts beleg­ba­re Behaup­tun­gen auf einen ande­ren Rechts­rah­men abdrän­gen läßt, der gibt sein Geburts­recht auf, ohne zu wis­sen, was er damit bewirkt!