Suum cuique
Überpositive Rechtserfindung einer tendenziös verpflichteten Justiz, die einzelfallbezogenes Bedarfsrecht als Institut der Rechtsglaubensideologie der Einigungsvertragsrechtsordnung von 1990 konstruiert, besorgt den täglichen Abort des Rechtes im Tarnmantel des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949, der ehemaligen Rechtsordnung der Bundesrepublik in Deutschland.
Rechtsprechung und Staatsanwaltschaften dienen als Profit-Center und agieren verantwortungslos mit computeranimierten Justizdarstellern – eine Justizindustrie zur Behandlung von Abweichlern. Feind ist, wer anders denkt.
Kennzeichen dieses Unrechtsystems sind:
Fehlende Rechtsicherheit Vereitelung der Rechtsweg-Garantie Rechtsmittelverweigerung Aufhebung der Gewaltenteilung Verwehr des rechtlichen Gehörs Kriminalisierung der Grundrechtsausübung Urkundenbetrug Prozeßbetrügereien
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Alias-Juristen verleugnen die Urheberschaft einer Fassadenjustiz Rechtsprechung durch ungesetzliche und nicht berufene Justizakteure Nötigungen zu Aussage, Einlassung und konkludenter Handlung Titulierungswillkür Maßnahmen der Zersetzung in fortgesetzter Anwendung der Methodik der Richtlinie 1/76 des MfS der DDR |
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