"Die vom Tribunal Général geltend gemachten rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe sind für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend."
Und über Art. 139 GG hat diese Entscheidung in die deutsche Besatzungsrechtsordnung (BRD) bindend Eingang gefunden!
Das Referat I – Staatssimulatives Besatzungsrecht – hat das sogenannte Tillessen-Urteil des Tribunal Général de la Zone Française d'Occupation de Rastatt vom 6. Januar 1947 der besseren Lesbarkeit wegen und weil es im Internet nicht mehr zu finden ist, als klarschriftleserlichen Fließtext abgefaßt. Es handelt sich um die Abschrift der schlecht lesbaren Original-Veröffentlichung im Amtsblatt des französischen Oberkommandos in Deutschland (Zweites Jahr – Nr. 61, vom 26. März 1947).
Orthographie und Interpunktion sind der Originalausgabe geschuldet. Die Datumsangabe hinsichtlich der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 ist im drittletzten Absatz der Original-Veröffentlichung fehlerhaft mit 11. April 1919 angegeben.
Die klarschriftleserliche Abfassung steht zur freien Nutzung unter Angabe des Urhebers zur Verfügung. Änderungen sind nicht erlaubt.
Das Urteil befindet sich im Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Freiburg
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