Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Grenzöffnung im Jahr 2015 und die massenhafte Einwanderung von Flüchtlingen? Dr. Ulrich Vosgerau sagt, nein und spricht von der Herrschaft des Unrechts!
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Überpositive Rechtserfindung einer tendenziös verpflichteten Justiz, die einzelfallbezogenes Bedarfsrecht als Institut der Rechtsglaubensideologie der Einigungsvertragsrechtsordnung von 1990 konstruiert und betreibt, besorgt den täglichen Abort des Rechtes im Tarnmantel der Rechtsordnung des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949. Kennzeichen dieses Unrechtsystems sind: