Wo bleibt das Handbuch für Justiz?
Meine Frage vom 24. Januar 2020 ob und falls ja, wann das Handbuch der Justiz für die Jahre 2020/2021 herauskommt, ist endlich beantwortet.
Im Beck-Shop findet sich nunmehr der Hinweis, daß das Handbuch der Justiz 2020/2021 v o r a u s s i c h t l i c h im August 2020 erscheint:
Handbuch der Justiz 2020/2021
35. Jahrgang 2020. Buch. Rund 870 S. Hardcover
C.F. Müller. ISBN 978−3−8114−0746−6
Auf der Weltnetzseite von C.F. Müller wird der Hinweis gegeben, daß das Handbuch der Justiz 2020/2021, herausgegeben vom Deutschen Richterbund, in Vorbereitung ist. Das Buch kann bereits bestellt werden zum Preis vom 84,- Euro. Der Versand erfolgt, sobald das Buch lieferbar ist. Ab 01.09.2020 soll es dann 99,- Euro kosten.
Das Handbuch für die Jahre 2020/2021 kommt also frühestens im August 2020 in den Handel.
Für meinen Geschmack absolut dreist, ein solch wichtiges Nachschlagewerk, das für zwei Jahre Gültigkeit haben soll, mit 8 Monaten Verspätung auf den Markt zu bringen.
Der bis zum 01.09.2020 in Aussicht gestellte Preisnachlaß von 15,- Euro ändert nichts an der offenkundigen Tatsache, daß das Handbuch der Justiz 2020/2021 im Jahr 2020 lediglich maximal 4 Monate genutzt werden kann.
In diesen acht Monaten kann nicht reell nachvollzogen werden, bei welchem Gericht bzw. Staatsanwaltschaft ein richterlich Beschäftigter bzw. staatsanwaltlich Beschäftigter seinen jeweiligen festen Dienstsitz hat.
Wie ich bereits angemerkt hatte, wurde in der Angelegenheit (321 OWi) 3022 Js-OWi 212/18 (60÷18) die als Richterin am Amtsgericht Tiergarten firmierende Frau Wahlen im Handbuch der Justiz 2018/2019 bei der Staatsanwaltschaft München II als Staatsanwältin geführt und nicht beim Amtsgericht Tiergarten als sogenannte Richterin am Amtsgericht.
Mein diesbezüglicher Strafantrag, u. a. wegen des Verdachts der Rechtsbeugung, Urkundenfälschung, Amtsanmaßung etc. wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin mit den üblichen MESTA-basierten Textbausteinen beantwortet: "…keine Anhaltspunkte für die Aufnahme von Ermittlungen erkennbar" etc.
Auch hier muß festgestellt werden: "Eine erkenntnisgetrübte Krähe hackt der anderen kein Auge aus." Ein weiteres Beispiel für Rechtsbankrott in der staatssimulativen BRiD.
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