Der Berliner Rechtswissenschaftler und Rechtsanwalt, Priv.-Doz. Dr. Ulrich Vosgerau hat die AfD-Bundestagsfraktion als Prozeßbevollmächtigter in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über die unbeschränkte Grenzöffnung für auf dem Landweg einreisende Asylbewerber trotz der Wiedereinführung von Grenzkontrollen am 13. September 2015 (Az.: 2 BvE 1/18) vertreten (www.ulrich-vosgerau.de/bverfg).
In seinem Interview mit Beatrix von Storch, veröffentlicht am 6. August 2019 auf dem YouTube-Kanal Freie Welt-TV geht es um die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die BRD im Jahr 2015 die Grenzen für Millionen von Flüchtlingen geöffnet hat. Dr. Vosgerau sagt, es gibt keine Rechtsgrundlage und spricht von der Herrschaft des Unrechts.
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