Sensible Daten beim Berliner Kammergericht abgeflossen – Hackerangriff schwerer als bisher zugegeben – forensisches Gutachten deckt massive Sicherheitslücken in der IT-Infrastruktur auf – Kammergericht ignorierte seit langem geltende IT-Sicherheitsstandards
Digitaler Totalschaden – Versagen der Verantwortlichen
Damit ist der Verstoß gegen
- die Amtsverschwiegenheit (§ 26 Amtsverschwiegenheit des Landesbeamtengesetzes von Berlin)
- geltende Datenschutzbestimmungen (DSGVO)
- den Grundsatz von Treu und Glauben gem. § 242 BGB* sowie
- die Verpflichtungen aus der Garantenstellung gem. § 13 StGB
offenkundig!
Erst vor einigen Tagen legte ein Hackerangriff die Potsdamer Verwaltung lahm, siehe hier.
Es wird daher jedem, der ein Verfahren beim Berliner Kammergericht anhängig hat, empfohlen, unverzüglich Akteneinsicht zu nehmen, um Manipulationen und weitere Datenverluste bzw. Datenfälschungen auszuschließen.
Das Recht auf Akteneinsicht ergibt sich bei Zivilverfahren aus § 299 ZPO. Im Strafverfahren ergibt sich das Recht auf Akteneinsicht aus § 147 StPO.
Rechtsfolge:
Der Umstand illegaler Datenverwertung beim Kammergericht in Berlin bedingt ein dauerndes Rechtshindernis. Es ist die Unmöglichkeit entstanden, die bei Gericht veruntreuten Daten zur weiteren Verfahrensführung zu verwenden.
Die billigende Inkaufnahme der Gefährdung, der Verheerung und des Unterganges des verwendeten Datenbestandes verstößt gegen die gesetzlich bestimmte Wahrnehmung der Schutz- und Verkehrssicherungspflichten, da der elektronische Datenbestand weder unveränderlich zu sichern noch zuverlässig in seinem Bestand zu bewahren ist. Es fehlt an zuverlässiger technischer Beherrschbarkeit.
Dies gilt im Übrigen für alle bei den Gerichten und Verwaltungsbehörden elektronisch geführten Unterlagensammlungen. Es sind Nicht-Akten. Beweiskraft hat einzig und allein die Papierakte. Bestehen Sie daher auf Einsicht in die elektronisch geführte Unterlagensammlung und in die Papierakte, sofern es in Ihrer Angelegenheit eine Papierakte gibt. Der Anwalt kommuniziert höchstwahrscheinlich mit dem Gericht über das elektronische Anwaltspostfach, d. h. möglicherweise existiert in Ihrem Verfahren gar keine Papierakte beim Kammergericht. Das sollten Sie prüfen. Vergleichen Sie die Unterlagen miteinander.
Es wird außerdem empfohlen, sich nicht mit dem Abwiegelungsversuch abspeisen zu lassen, Akteneinsicht beim Kammergericht sei nur durch einen Anwalt möglich. Das ist falsch und bewirkt den Entzug des Postulationsrechtes (= Selbstvertretungsrecht für Jedermann).
Das Bürgerliche Recht geht vom Grundsatz der Privatautonomie aus. Es weist dem Einzelnen zu, seine Lebensverhältnisse im Rahmen der Rechtsordnung durch Rechtsgeschäfte eigenverantwortlich zu gestalten.
Privatautonomie ist Teil des allgemeinen Prinzips der Selbstbestimmung des Menschen.
Eine wesentliche Eigenschaft der Parteifähigkeit als natürliche Person besteht in der Postulationsfähigkeit und in der Wahrnehmung dieses Postulationsrechtes, also in der Fähigkeit und dem Recht, in eigener Person rechtswirksam handeln zu können.
§ 1 BGB Rn. 1 – Beck'sche Kurzkommentare, 68. Aufl. 2009:
"Jeder Mensch ist rechtsfähig ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Geschlecht oder Herkunft. Die Rechtsfähigkeit kann dem Menschen durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung nicht aberkannt werden; sie kann auch nicht durch eine Verzichtserklärung ihres Trägers aufgehoben oder beschränkt werden…"
* Exkurs:
Der Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch für das gesamte öffentliche Recht (§ 242 BGB, Rn 17, Palandt Beck'sche Kurzkommentare, 68. Aufl. 2009). Treu und Glauben bilden einen allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung. Die gegen § 242 verstoßende Rechtsausübung oder Ausnutzung einer Rechtslage ist als Rechtsüberschreitung mißbräuchlich und unzulässig (§ 242 BGB, Rn 38, Palandt Beck'sche Kurzkommentare, 68. Aufl. 2009).
Zum Schluß noch etwas zur Haftung
§ 839 BGB: Haftung bei Amtspflichtverletzung:
"Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen…"
Hier geht's zum vollständigen Artikel bei Epoch Times vom 29. Januar 2020: https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/schwerwiegender-hackerangriff-auf-berliner-kammergericht-senator-bestaetigt-abfluss-sensibler-daten-a3138443.html
Hier geht's zum vollständigen Artikel bei Heise online vom 27. Januar 2020: https://www.heise.de/security/meldung/Emotet-IT-Totalschaden-beim-Kammergericht-Berlin-4646568.html
Beitragsbild: Marco Verch – flickr.com – Lizenz: CC BY 2.0
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