Digitaler Totalschaden beim Berliner Kammergericht

Digi­ta­ler Total­scha­den beim Ber­li­ner Kam­mer­ge­richt – elek­tro­nisch geführ­te Akten­un­ter­la­gen sind nicht mehr beweis­fä­hig. Es besteht die Unmög­lich­keit, Daten zu sichern und vor Mani­pu­la­ti­on zu schützen.