Trojaner im Computersystem des Berliner Kammergerichts

Nicht nur, daß mit dem Ein­satz von Gerichts­soft­ware die Rech­te­ver­wer­tung des deut­schen Grund­rech­te­trä­gers betrie­ben und die grund­ge­setz­li­che Rechts­ord­nung besei­tigt wird – nein, auch die IT-Syste­­me der Justiz und der Ver­wal­tun­gen sind vor Schad­soft­ware und Hacker-Angrif­­fen nicht sicher – so wie alle IT-gestüt­z­ten Kom­mu­ni­ka­ti­ons­sy­ste­me auch.