Justiz am Ende – Kammergerichtspräsident verwickelt sich in Widersprüche

Die digi­ta­le Justiz in Form von elek­tro­ni­schem Rechts­ver­kehr mit­tels soge­nann­ter Gerichts­soft­ware ist nicht beherrsch­bar. Dies doku­men­tiert der "IT-Unfall" am Ber­li­ner Kam­mer­ge­richt vom 25. Sep­tem­ber 2019 einschlägig.