Entstehung und Herkunft des Rechtes der Deutschen
Ich, Mensch, bin Urheber des Rechtes.
Unser Recht entsteht aus den gelebten Werten, den Traditionen, dem Brauchtum und der Kultur unseres Volkes.
Als Recht werden die im Volk allgemein anerkannten und vereinbarten Regeln für das Verhalten der Menschen im Umgang miteinander bezeichnet.
Recht ist also nicht das Recht unseres Landes. Es entspringt dem Schöpfungsakt der sozialen Gemeinschaft unseres Volkes.
Die Bildung der Persönlichkeit findet unter der Erfahrung und der Verinnerlichung der Werte, der Traditionen, des Brauchtums und der Kultur statt.
Daraus entsteht die Einzigartigkeit und das Unvergleichbare, das Besondere eines Volkes.
Daher ist für den Menschen seine Familie, die Gemeinschaft seines Volkes, Quelle und Ursprung seiner Persönlichkeitsbildung, seines Wissensschatzes, seiner Haltung und seines Bewußtseins (Konditionierung).
Abkunft und Zugehörigkeit entscheiden über die Persönlichkeitsbildung des einzelnen Menschen.
Zukunft braucht Herkunft.
Die Gemeinschaft schützt sich durch Bewußtsein und Gewahrsein über die Bedrohungslage.
Als Mensch deutscher Abstammung trete ich mit meiner Geburt das Erbe des Ewigen Bundes an.
Das Erbe des Ewigen Bundes ist das Recht der freien Geburt.
Und als Mensch deutscher Abstammung nehme ich mein Recht als Freigeborener aus dem Erbe des Ewigen Bundes wahr – mein Geburtsrecht.
Mit meiner Abstammung aus einer deutschen Familie bin ich durch die Vollendung meiner Geburt mit dem Recht der freien Geburt ausgestattet, dem wichtigsten Erbe des Ewigen Bundes.
Mein Geburtsrecht ist das Leben. Ich bin legitimiert durch meine Geburt.
Weil ich geboren bin, bin ich richtig.
Die Geburt ist meine Ermächtigung fürs Leben.
Die Vollendung meiner Geburt ist der legitime Anspruch frei zu sein. Ich bin also legitimiert durch die Vollendung der Geburt.
Ich bin Recht!
Recht kann man nicht kaufen. Es gehört uns – dem Deutschen Volk – "es ist Sache des Volkes!" (Freiherr vom Stein).
Recht definiert Ansprüche – es beschreibt, was richtig ist, wie etwas recht ist.
Das Gesetzgebungsverfahren faßt gewollte und gelebte Ansprüche, Regeln und Volkstugenden unserer sozialen Gemeinschaft in formelle Vorschriften, damit ein jeder weiß "wonach er sich zu richten hat" (Friedrich II. König von Preußen)
Mein Geburtsrecht als Mensch deutscher Abkunft ist es, frei geborenes Geschöpf der Schöpfung zu sein und als solches Wesen autonom und selbstbestimmt zu leben.
Autonomie ist der Wille zur Macht und der Wille, diese Macht auch über sich selbst auszuüben.
Die Deutsche Volksgemeinschaft betrachtet die Vollendung der Geburt als legitimen Anspruch, freier Mensch zu sein.
Meine Abstammung aus deutscher Blut- und Geschlechtslinie ist durch das Erbe des Ewigen Bundes geschützt. Die Vollendung der freien Geburt stattet mich mit der Autonomie des Souveräns aus. Ich verkörpere durch mein Sein den Ewigen Bund und die souveräne Deutsche Republik.
Das Deutsche Volk verkörpert durch jeden einzelnen seiner Angehörigen seinen Staat, den Staatenbund – das Reich der Deutschen.
Wer Deutscher ist, entscheidet die Abkunft, nicht die Herkunft.
Deutscher ist man durch Abstammung aus deutscher Blut- und Geschlechtslinie. Durch Einbürgerung kann die Abstammung nicht überwunden werden, auch wenn dies manchem erstrebenswert erscheint.
Wenn wir uns jetzt also besinnen wer wir sind, dann geht es um die Rückkehr in die Kontinuität des Deutschen Reiches.
Freiheit unter dem Gesetz wird nur durch freiheitliche Gesetze gewahrt. Daher ist die Bindung aller staatlicher Organisation und Gewalt an die gesetzliche Ordnung zwingend. Die staatliche Ordnung und das Verfahren der Gesetzgebung sind so anzulegen, daß sie dem Bürger ein Höchstmaß der Freiheit sichert.
Die Fassung gelebter Volksnormen in förmliches Gesetz dient der Gestaltung der Ordnung für die Gemeinschaft unseres Volkes und für die Rechtsfindung in allen Instanzen.
Das Deutsche Reich – der volksbestimmte Rechtstaat.
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