Nicht nur, daß mit dem Einsatz von Gerichtssoftware die Rechteverwertung des deutschen Grundrechteträgers betrieben und die grundgesetzliche Rechtsordnung beseitigt wird – nein, auch die IT-Systeme der Justiz und der Verwaltungen sind vor Schadsoftware und Hacker-Angriffen nicht sicher – so wie alle IT-gestützten Kommunikationssysteme auch.
Da sind derartige Lippenbekenntnisse wie die des Kammergerichtspräsidenten Dr. Pickel bezüglich "Sicherheit als oberstes Gebot" beim Einsatz IT-gestützter Übermittlungswege für Gerichtspost nichts weiter als ein Freud'scher Reaktionsbildung geschuldeter Abwehrmechanismus zur Verschleierung tatsächlich fehlender Rechtfertigungsgründe für die Begehung von Dienstvergehen, Amtspflichtverletzungen und Straftaten durch die dritte Gewalt.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Kammergerichts vom 7. Oktober 2019:
Comments