Reichsleitung: eine Aufgabe konstitutioneller Anarchie

Der Staat und die Macht des Staa­tes haben nur den einen Zweck zu erfül­len, dem Men­schen in des­sen Wirk­lich­keit zu die­nen, der als Teil der Schöp­fung, als Geschöpf mit sei­nem Wesen in der Geschich­te lebt und ver­ant­wort­lich bewußt Geschich­te bewirkt.