Nicht nur, daß mit dem Einsatz von Gerichtssoftware die Rechteverwertung des deutschen Grundrechteträgers betrieben und die grundgesetzliche Rechtsordnung beseitigt wird – nein, auch die IT-Systeme der Justiz und der Verwaltungen sind vor Schadsoftware und Hacker-Angriffen nicht sicher – so wie alle IT-gestützten Kommunikationssysteme auch.