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Berliner Justiz tritt Rechte der Bürger mit Füßen

Das Kam­mer­ge­richt Ber­lin liegt seit Wochen lahm, weil die Com­pu­ter nicht "wie gewohnt" funk­tio­nie­ren. Grund ist ein Hacker­an­griff und die Ein­schleu­sung des Tro­ja­ners "Emo­tet". Die­se Schad­soft­ware gilt als eine der bedroh­lich­sten welt­weit. Die Gerichts­soft­ware, die beim Kam­mer­ge­richt ange­wen­det wird, weist also Sicher­heits­lücken auf. Das gan­ze Aus­maß zeigt sich nur nach und nach. Fakt ist der offen­sicht­li­che …
Con­ti­n­ue rea­ding Ber­li­ner Justiz tritt Rech­te der Bür­ger mit Füßen

Trojaner im Computersystem des Berliner Kammergerichts

Nicht nur, daß mit dem Ein­satz von Gerichts­soft­ware die Rech­te­ver­wer­tung des deut­schen Grund­rech­te­trä­gers betrie­ben und die grund­ge­setz­li­che Rechts­ord­nung besei­tigt wird – nein, auch die IT-Syste­­me der Justiz und der Ver­wal­tun­gen sind vor Schad­soft­ware und Hacker-Angrif­­fen nicht sicher – so wie alle IT-gestüt­z­ten Kom­mu­ni­ka­ti­ons­sy­ste­me auch.

DDR 2.0? – Über Gesinnungspolizei und Stasi-Methoden in der BRD

Vera Lengs­feld ist Zeit­zeu­gin und selbst Opfer des SED-Regimes in der ehe­ma­li­ge DDR. Hier berich­tet sie über die fort­ge­setz­te Anwen­dung von Sta­­si-Metho­­den in der BRD!   Wenn Sie unse­re Arbeit unter­stüt­zen wol­len, haben Sie fol­gen­de Zah­lungs­mög­lich­kei­ten, um sich bei­zu­tra­gen: IBAN: LU19 4080 0000 9071 2149 BIC: BCIRLULLXXX Kon­to­in­ha­ber: S. A. Görlitz 

Die Herrschaft des Unrechts: Interview mit Dr. Ulrich Vosgerau

Gibt es eine Rechts­grund­la­ge für die Grenz­öff­nung im Jahr 2015 und die mas­sen­haf­te Ein­wan­de­rung von Flücht­lin­gen? Dr. Ulrich Vos­ger­au sagt, nein und spricht von der Herr­schaft des Unrechts!

PEBB§Y: die Dalli-Dalli-5-Minuten-Justiz

Minu­ten-Vor­ga­ben für die Bear­bei­tung von Dienst­ge­schäf­ten von Rich­tern und Staats­an­wäl­ten füh­ren unwei­ger­lich zu Fehl­ur­tei­len und Will­kür­ent­schei­dun­gen. Wo bleibt die rich­ter­li­che Unabhängigkeit?

Hilfe für Rechtsuchende

Über­po­si­ti­ve Rechts­er­fin­dung einer ten­den­zi­ös ver­pflich­te­ten Justiz, die ein­zel­fall­be­zo­ge­nes Bedarfs­recht als Insti­tut der Rechts­glau­bens­ideo­lo­gie der Eini­gungs­ver­trags­rechts­ord­nung von 1990 kon­stru­iert und betreibt, besorgt den täg­li­chen Abort des Rech­tes im Tarn­man­tel der Rechts­ord­nung des Grund­ge­set­zes vom 23. Mai 1949. Kenn­zei­chen die­ses Unrecht­sy­stems sind: