Die digitale Justiz in Form von elektronischem Rechtsverkehr mittels sogenannter Gerichtssoftware ist nicht beherrschbar. Dies dokumentiert der "IT-Unfall" am Berliner Kammergericht vom 25. September 2019 einschlägig.
Die digitale Justiz in Form von elektronischem Rechtsverkehr mittels sogenannter Gerichtssoftware ist nicht beherrschbar. Dies dokumentiert der "IT-Unfall" am Berliner Kammergericht vom 25. September 2019 einschlägig.